Gutachtenkosten im Überblick
Wovon die Kosten eines Immobiliengutachtens abhängen
Die Kosten eines Wertgutachtens variieren je nach Objektart, Marktwert und Umfang der Bewertung. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder komplexere Mischobjekte unterscheiden sich deutlich im Aufwand. Auch die Frage, ob ein kompaktes Kurzgutachten ausreicht oder ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten notwendig ist, beeinflusst die Höhe des Honorars maßgeblich. Daher empfiehlt sich immer eine individuelle Beratung, um den tatsächlichen Aufwand korrekt einzuordnen.
Kurzgutachten als kostengünstige Alternative
Ein Kurzgutachten ist wesentlich schlanker aufgebaut als ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und der ImmoWertV. In vielen privaten Situationen – etwa bei einer ersten Preisfindung oder zur internen Einschätzung – ist ein Kurzgutachten vollkommen ausreichend und bietet ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Es reduziert den Aufwand, liefert aber dennoch eine fundierte Marktwerteinschätzung. Für viele Auftraggeber stellt es damit eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung dar.
Kostenstruktur ausführlicher Verkehrswertgutachten
Bei umfassenden Wertermittlungen orientiert sich das Honorar an der Honorarrichtlinie für Immobilienbewertungen (HonRlb). Diese basiert auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Grundlage ist der ermittelte Verkehrswert des Objekts – je höher dieser Wert, desto umfangreicher ist in der Regel die Bewertungstätigkeit des Sachverständigen. Da jede Immobilie individuelle Anforderungen mit sich bringt, erstelle ich gerne transparente Festpreisangebote, die den tatsächlichen Aufwand abbilden. Für gerichtliche Gutachten gilt hingegen die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG).
Kostenfallen & Irrtümer bei kostenlosen Bewertungen
Zahlreiche Onlineportale und Makler werben mit „kostenlosen Immobilienbewertungen“. Was auf den ersten Blick attraktiv wirkt, reicht für viele Bewertungsanlässe jedoch nicht aus – insbesondere, wenn rechtliche oder steuerliche Fragen im Raum stehen. Die wichtigsten Punkte zur Einordnung:
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Nebenkosten und Auslagen
Neben dem eigentlichen Gutachterhonorar fallen gegebenenfalls Nebenkosten wie Fahrtkosten, Gebühren für Akteneinsichten, Kopien oder Auslagen für Fremddienstleister an. Diese können entweder pauschal vereinbart oder gegen Nachweis abgerechnet werden. Die Gesamtkosten bleiben durch klare und transparente Angaben jederzeit nachvollziehbar.
Kosten und Leistungsumfang unserer Immobilienbewertungen
Kurzgutachten / ImmoWertReport
ImmoWertReport / Marktpreiseinschätzung
Kurzgutachten
ab 952,00 €
Wertermittlung für steuerliche Zwecke
Nutzungsdauer-Gutachten
Alle Preise inkl. 19 % MWSt.
In den o.g. Preisen enthalten ist die Besichtigung der Immobilie sowie die Fahrtkosten (Entfernung) von 20 km. Darüber hinaus gehende Entfernungs-Kilometer werden mit 0,80 €/km abgerechnet.
Immobiliengutachten (Verkehrswertgutachten)
ab 2.975,00 €
bzw. gemäß Honorarrichtlinie (HonRlb)
Kosten und Leistungsumfang unserer Immobilienbewertungen
Kurzgutachten/ImmoWertReport
ab 952,00 €
Wertermittlung für steuerliche Zwecke
ab 1.190,00 €
Immobiliengutachten (Verkehrswertgutachten)
ab 2.975,00 €
bzw. gemäß Honorarrichtlinie (HOAI)

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