Steuerliche Anlässe

Bewertung für steuerliche Anlässe

Die Anschaffungskosten für ein vermietetes Gebäude bzw. vermietete Einheiten (Eigentumswohnungen) können über einen typisierten AfA-Satz und einen entsprechenden Zeitraum (Nutzungsdauer) steuerlich abgeschrieben werden. Wenn die tatsächliche Nutzungsdauer bei einem Gebäude kürzer als die sich aus der Anwendung des AfA-Satzes ergebende Nutzungsdauer ist, kann anstelle der typisierten AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechende AfA vorgenommen werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist durch Vorlage eines Gutachtens zu erbringen. Die entsprechenden Anforderungen der Finanzbehörden für die Erstellung eines Restnutzungsdauer-Gutachten werden durch meine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfüllt.

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WESTHOLT Immobilienbewertung GmbH
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